Der Tod des Staates
»Der Mißbrauch der Regierung und ihm folgend der Tod des Staates tritt immer da ein, wo der Sinn des Staates dadurch verlorengeht, daß die ihn begründende Konvention durch Aufrichtung irgend einer Tyrannei zerrissen wird (...). Auf dieselbe Linie mit der Tyrannei gehört aber auch eine solche Auffassung der legislativen Gewalt, bei der die Abgesandten des Volkes sich als Vertreter (...) statt ebenso wie die Exekutive als dessen Beauftragte (...) fühlen und betragen. In dem Augenblick, wo ein Volk sich Vertreter gibt, ist es nicht mehr frei, ja, ist es nicht mehr Volk. Denn in dem Augenblick, wo man im Gedanken daran, im Parlament seinen Vertreter zu haben, sagen kann: Das politische Leben geht mich nichts an! ist der Staat als solcher verloren.« (Karl Barth, Die protestantische Theologie im 19. Jahrhundert, Zürich 4. Aufl. 1981, 168)