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Einheitliche Anerkennung sexualisierter Gewalt
Kirchen im Westen setzen EKD-Richtlinie um

Die evangelischen Landeskirchen im Westen und die Diakonie RWL haben eine bundesweit einheitliche Richtlinie zur Anerkennung sexualisierter Gewalt übernommen. Sie regelt verbindlich Verfahren und Leistungen für Betroffene und soll Verantwortung für erlittenes Leid sichtbar machen. Die Regelung ist zum 1. Januar in Kraft getreten und gilt sowohl für die drei Landeskirchen als auch für die diakonischen Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Die Anerkennungsrichtlinie schafft erstmals einheitliche Grundlagen für den Umgang mit Anerkennungsleistungen für Menschen, die sexualisierte Gewalt im kirchlich-diakonischen Kontext erfahren haben. Sie legt fest, wie das erlittene Leid anerkannt wird und in welchem Rahmen finanzielle Leistungen gewährt werden können. Erarbeitet wurde die Richtlinie im Beteiligungsforum der EKD in enger Zusammenarbeit mit Betroffenenvertreter*innen. Im vergangenen Jahr hatte die EKD ihren 20 Gliedkirchen und den Diakonischen Werken empfohlen, die Regelung umzusetzen.
Mit ihrem Beschluss zählen die drei westlichen Landeskirchen und die Diakonie RWL zu den ersten Verbünden in Deutschland, in denen die neue Richtlinie Anwendung findet. Auch künftig entscheidet eine unabhängig und weisungsfrei arbeitende, ehrenamtlich besetzte Kommission über die Anträge. Liegt ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch vor, steht Betroffenen in jedem Fall eine pauschale Anerkennungsleistung von 15.000 Euro zu. Darüber hinaus kann eine weitere, individuell bemessene Leistung bewilligt werden.
Das Verfahren ist bewusst niedrigschwellig angelegt. Grundlage der Entscheidung ist die Plausibilität der Schilderungen, nicht ein strafrechtlicher Nachweis. Die Entscheidungen der Kommission werden begründet mitgeteilt und auf Wunsch auch persönlich erläutert. Anträge können online gestellt werden; Betroffene erhalten auf Wunsch Unterstützung durch die Fachstelle der Diakonie RWL. Auch bereits abgeschlossene Verfahren können überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Mit der Vereinheitlichung der Anerkennungsstandards wollen Kirchen und Diakonie Verantwortung für begangenes Unrecht übernehmen. Zugleich betonen sie, dass Anerkennungsleistungen keine Wiedergutmachung darstellen können und keine weitergehenden rechtlichen Ansprüche begründen.
Quelle: EKiR


