Entschädigung für Traumata und Inhaftierung

EKM stellt sich kirchlichem Handeln während der SED-Diktatur


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Das von der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) im Jahr 2021 initiierte Anerkennungsverfahren gegenüber Opfern von kirchenleitendem Handeln während der SED-Diktatur geht in die Schlussphase.

Noch bis zum 30. April 2023 können Personen einen Antrag auf Entschädigung stellen, die aus politischen Gründen drangsaliert wurden und in ihren Kirchen disziplinarisch belangt oder die durch Verrat aus kirchlichen Kreisen inhaftiert, gedemütigt, traumatisiert oder zur Ausreise gedrängt wurden.

Hildigund Neubert ist Ombudsperson, mit deren Unterstützung die Anträge zu stellen sind. Die Anerkennungsentscheidungen erfolgen durch einen Anerkennungsausschuss - bisher sind sieben Fälle abgeschlossen.

„Die Kirchen haben während der SED-Diktatur einer staatlichen Vereinnahmung widerstanden. Aber kirchenleitendes Handeln war nicht immer unabhängig von staatlichen Einflüssen und politischen Rücksichtnahmen. Es gab Entscheidungen, die durch staatliche Stellen, unter anderem durch die Staatssicherheit, beeinflusst waren“, erklärt Oberkirchenrat Christian Fuhrmann, Gemeindedezernent der EKM. „Davon waren Personen betroffen, die haupt- oder ehrenamtlich für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen sowie die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen tätig waren. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland wendet sich als Rechtsnachfolgerin der beiden Vorgängerkirchen an Mitarbeitende, die der SED-Diktatur gegenüber kritisch eingestellt waren und in Situationen persönlicher Bedrängnis von ihrer Kirche allein gelassen oder gar diszipliniert wurden.“

Formen der Anerkennung erlittenen Unrechts können die formale Feststellung des Unrechts, eine einmalige Anerkennungsleistung beziehungsweise eine öffentliche Anerkennung und Würdigung sein. Für das Anerkennungsverfahren wurde im Haushalt ein Budget in Höhe von 500.000 Euro eingestellt. Dieser Finanzrahmen orientiert sich an vergleichbaren Verfahren.