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'Es wird Zeit, dass Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus 2015 akzeptiert'
EKBO: Präsident Jörg Antoine begrüßt 'Kopftuchurteil'
Kopftuch tragen ist für Juristinnen in Ausbildung bei Berliner Gerichten seit August erlaubt. Laut rbb hatte der Sprecher des Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) bestätigt, dass Rechtsreferendarinnen die Anklage nun unter Auflagen mit Kopftuch verlesen dürfen.
Karlsruhe hat bereits im Januar 2015 eindeutige Vorgaben zum Kopftuch für Lehrerinnen gemacht. Das Berliner Neutralitätsgesetz stand seitdem im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
„Nach über fünf Jahren ist es an der Zeit, im Berliner Neutralitätsgesetz dem Grundrecht der Religionsfreiheit mehr Beachtung zu schenken", so EKBO-Präsident Jörg Antoine. "Das Land Berlin konnte in dem Verfahren nicht nachweisen, dass die Kopftuch-tragende Lehrerin den Schulfrieden konkret bedroht hätte. Das Prüfen einer solchen konkreten Gefährdungslage wäre aber die Arbeit der staatlichen Verwaltung gewesen."
Antoine betonte außerdem: "Meine Hoffnung ist, dass Berlin nach diesem Gerichtsurteil in Fragen der Religionsfreiheit ein neues Kapitel aufschlägt. Wer eine tolerante und plurale Gesellschaft möchte, sollte nicht auf das Verbot religiöser Symbole setzen. Wir kommen weiter, wenn wir lernen, mit Unterschiedlichkeiten zu leben; das sollte bereits in der Schule anfangen."
Quelle: EKBO