Europaweit einheitliche Qualitätsstandards

GEKE regelt Zulassung für evangelische Religionslehrkräfte an Europäischen Schulen neu


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Die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa führt einheitliche Regeln für evangelische Religionslehrkräfte an Europäischen Schulen ein.

Die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) hat eine neue Ordnung für evangelische Religionslehrkräfte an Europäischen Schulen beschlossen. Künftig benötigen Lehrkräfte eine Bevollmächtigung der GEKE. Dafür müssen sie unter anderem eine kirchliche Empfehlung, eine theologische oder religionspädagogische Ausbildung und die Erfüllung der geltenden Kinderschutzstandards nachweisen.

Die GEKE will bevollmächtigte Lehrkräfte bei fachlichen Fragen beraten, Fortbildungen anbieten und sie gegenüber Schulen und zuständigen Stellen vertreten. Die Lehrkräfte verpflichten sich, den Religionsunterricht nach den geltenden Lehrplänen zu gestalten und dabei die theologischen Grundsätze der GEKE sowie die Botschaft des Evangeliums zu berücksichtigen.


Quelle: GEKE