'Nächstenliebe ist der Maßstab christlichen Handelns'

Lippe: Bei der Landessynode betonte Landessuperintendent Dietmar Arends die Bedeutung der Seelsorge in Corona-Zeiten


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Der Auftrag der Kirche bestehe darin – gerade in einer Zeit wie dieser – den Menschen Gottes Zuwendung und seine Nähe weiterzusagen.

Der Grundgedanke der Gottesliebe und der Nächstenliebe müsse auch in den Zeiten der Corona-Krise leitend sein für das Handeln der Kirche: „Die Kirche muss also auch in dieser Zeit die Menschen in den Blick nehmen, die unter dieser Krise in besonderer Weise leiden. Gleichzeitig gehört nach unserer Auffassung zu gelebter Nächstenliebe auch dazu, zum Schutz des Lebens beizutragen, wo wir es können.“

Manchmal werde der Kirche „Staatshörigkeit“ vorgeworfen. Im Blick auf die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie könne sich Kirche allerdings nicht gleichsam neutral verhalten oder positionieren. Sie müsse sich für den eigenen Bereich entscheiden. Dietmar Arends: „Leitend ist dabei für uns, dass zur Nächstenliebe gehören muss, das Leben des Nächsten und der Nächsten zu schützen. Wir handeln in der Coronapandemie nie nur für uns selbst, sondern was wir tun, trägt zum Schutz oder eben zur Gefährdung des Lebens anderer bei.“

Besondere Bedeutung komme der Seelsorge zu. In ihr gewinne die Nächstenliebe Gestalt. Mit ihr wende sich die Kirche Menschen in schwierigen, bedrängenden, manchmal aussichtslos erscheinenden Lebenssituationen zu: „Sie tut dies ohne Ansehen der Person oder ihrer Zugehörigkeit zur Kirche.“

Auch die prekäre Lage von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen war nach dem Brand des Camps Lipa in Bosnien-Herzegowina Thema in Lippe. Die Landessynode forderte die sofortige Aufnahme von Schutzsuchenden. Sie erneuert die entsprechende Forderung nach einer Evakuierung auch der Lager auf den griechischen Inseln, insbesondere von Lesbos. Die Landessynode erinnert auch daran, dass viele Städte und Gemeinden – einige darunter auch in Lippe – ihre Bereitschaft erklärt haben, Menschen über die Zuweisungsquote hinaus aufzunehmen.

Verabschiedet wurde in Lippe außerdem ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Es regelt Anforderungen zum Schutz und nennt Maßnahmen zur Vermeidung und Hilfen in Fällen, in denen sexualisierte Gewalt erfolgt. Das Gesetz ist angelehnt an eine Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) von 2019, welche die Einhaltung einheitlicher Standards, Verfahrensweisen und eines einheitlichen Sprachgebrauchs unter den 20 Mitgliedskirchen zum Ziel hat. Das Kirchengesetz sieht unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Kommission vor, um Betroffenen, die sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende erfahren haben, Unterstützung anzubieten.


Lippe/ime