Rechtsextremismus, und Demokratie und Verantwortung der Kirchen

Reformierter Bund: Rückschau auf die 76. Hauptversammlung in Nordhorn


Wie kann die Kirche angesichts autoritärer und rechtsextremer Strömungen für Menschenwürde, Freiheit und Demokratie eintreten? Bei der Hauptversammlung des Reformierten Bundes in Nordhorn ging es um historische Erfahrungen, theologische Grundlagen und die konkrete Verantwortung kirchlichen Handelns heute.

Die Hauptversammlung des Reformierten Bundes vom 24. bis 26. September 2026 in Nordhorn stand unter dem Titel „Recht und Rechtsstaatlichkeit aus reformierter Perspektive“. Im Mittelpunkt standen die Frage, wie Kirche angesichts eines gesellschaftlichen Rechtsdralls für Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit eintreten kann, sowie der Umgang mit rechtsextremen und autoritären Strömungen.

Moderator Bernd Becker beschrieb in seinem Bericht eine Zeit, in der gesellschaftliche, politische und kirchliche Gewissheiten brüchiger geworden seien. Krieg, Angriffe auf die demokratische Kultur, technologische Veränderungen und der Klimawandel verschärften die Frage nach Orientierung. Mit Blick auf den Rechtsruck in Deutschland erinnerte Becker an die Barmer Theologische Erklärung von 1934 und Karl Barths Forderung nach einem „Minimum an Opposition“ gegen das nationalsozialistische Regime. Daraus leitete er die heutige Frage ab, wo die Kirche zuhören und unterstützen, aber auch widersprechen und öffentlich Verantwortung übernehmen müsse. Gerade angesichts rechtsextremer Entwicklungen müssten Gemeinden wahrgenommen und unterstützt werden.

In den zentralen Fachvorträgen wurde das Verhältnis von Kirche, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Der Kirchenjurist Christian Tappenbeck verwies darauf, dass die Verbindung von reformierter Kirche und Demokratie historisch keineswegs selbstverständlich gewesen sei. Heute gebe es jedoch wichtige Gemeinsamkeiten: die gleiche Würde aller Menschen, Gewissensfreiheit, Dialog und die Bereitschaft, Entscheidungen zu korrigieren. Demokratische Meinungsbildung müsse gleichberechtigt, einbeziehend und die Würde des Gegenübers respektierend erfolgen – „ohne Wut, ohne Verachtung, ohne Ausgrenzung“. Zugleich warnte Tappenbeck davor, die Demokratieverbundenheit der Kirchen als selbstverständlich anzusehen. Angesichts gesellschaftlicher Polarisierung müsse die Kirche ihr eigenes „Immunsystem“ gegen autoritäres Denken stärken.

Helge Johr, Vizepräsident der Evangelisch-reformierten Kirche, stellte die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit extremistischen Positionen heraus. Kirche sei nicht Staat, müsse ihr Handeln aber sowohl am eigenen Bekenntnis als auch am geltenden Recht ausrichten. Aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus ergebe sich für die EKD die Verpflichtung, autoritäre und völkische Tendenzen abzuwehren. Rassistische und völkische Positionen seien mit dem Bekenntnis der Evangelisch-reformierten Kirche nicht vereinbar. Für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte kämen besondere Loyalitäts- und Treuepflichten hinzu.

Georg Plasger, Professor für Systematische und Ökumenische Theologie an der Universität Siegen, zeichnete eine Linie von Johannes Calvin über die Barmer Theologische Erklärung bis zum heutigen Rechtsstaat. Recht und Gerechtigkeit sollten Freiheit schützen, Willkür begrenzen und dem Gemeinwohl dienen. Zugleich dürfe der Staat nicht zur „einzigen und totalen Ordnung menschlichen Lebens“ werden. Daraus folge für die Kirche die Aufgabe, den Staat kritisch zu begleiten und dort zu widersprechen, wo Freiheit, Menschenrechte oder Rechtsstaatlichkeit gefährdet seien. Plasger betonte zudem, Demokratie dürfe nicht auf Mehrheitsentscheidungen reduziert werden: Sie brauche Kontrollinstanzen und Menschen, die selbstständig denken und Verantwortung für andere übernehmen.

Insgesamt verstand die Hauptversammlung demokratische Kultur nicht als Selbstverständlichkeit, sondern als Aufgabe, die aktiv gestaltet und geschützt werden müsse. Die reformierte Tradition sieht dabei eine besondere Verantwortung der Kirche: Sie soll Menschenwürde und Freiheit verteidigen, autoritären und völkischen Tendenzen widersprechen, den Staat kritisch begleiten und Räume für Dialog und unterschiedliche Stimmen offenhalten. Zugleich wird die Verantwortung jedes Einzelnen betont, selbstständig zu urteilen und Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen.

Die Hauptversammlung verband diese aktuellen Fragen mit historischen Erfahrungen und theologischen Grundlagen. Die Barmer Theologische Erklärung und die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen dabei als wichtige Bezugspunkte für die Frage, wie kirchlicher Widerspruch gegen demokratiefeindliche und rechtsextreme Entwicklungen heute aussehen kann.


RB