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Stadt-Land-Gefälle bei den Gemeindewahlen
ErK: Stimmen sind ausgezählt
Nach den Ergebnissen aus 125 der 140 Kirchengemeinden sank die Wahlbeteiligung auf 14,3 Prozent, das sind 0,2 Prozentpunkte weniger als bei der Wahl im Jahr 2018.
Erwartungsgemäß lag die Wahlbeteiligung in den Städten deutlich niedriger als in den Kirchengemeinden auf dem Land. Die höchste Wahlbeteiligung erreichte die Gemeinde Marienchor im Rheiderland mit 77,8 Prozent. Hier gibt es aber auch nur 36 Wahlberechtigte. In Holthusen, einem Stadtteil von Weener, wählten 15,6 Prozent der Wahlberechtigten. Auch in der Grafschaft Bentheim zeigt sich das Land-Stadt-Gefälle. In Laar beteiligten sich 49,9 Prozent der Wahlberechtigten, in Schüttorf 14,8 Prozent. In Göttingen wählten 13,6 Prozent, in Hamburg 6,0 Prozent und im ostfriesischen Neermoor 12,5 Prozent.
Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden bedankte sich bei allen, die sich zur Wahl gestellt haben und denen, die die Wahl vor Ort organisierten. „Unsere Demokratie – auch in unserer Kirche – lebt von Ihrer Bereitschaft“, sagte sie. Die Gemeindewahlen seien Ausdruck dafür, dass die Evangelisch-reformierte Kirche von den Gemeinden her denke.
Die Wahl in der Evangelisch-reformierten Kirche fand zeitgleich mit den Wahlen in den anderen evangelischen Kirchen in Niedersachsen statt. Bei deren Wahlergebnissen zeige sich, dass sich eine kombinierte Online- und Briefwahl positiv auswirke. So habe die Landeskirche Hannovers wegen dieser Möglichkeit die Wahlbeteiligung um zehn Punkte von 15 auf 25 Prozent steigern können. Die Landeskirche Braunschweigs konnte die Wahlbeteiligung auf 20,6 Prozent steigern, hier nutzten mehr als 60 Prozent der Wählerinnen und Wähler die Online-Wahl.
In der Evangelisch-reformierten Kirche waren rund 140.000 Menschen wahlberechtigt. Erstmals durften alle Kirchenmitglieder ab 14 Jahren – also ab der Religionsmündigkeit – mitwählen. Gewählt wurden die Leitungsgremien der Gemeinden: die Kirchenräte oder Presbyterien, in größeren Gemeinden zusätzlich eine Gemeindevertretung. Im Anschluss an die Wahlen in den Gemeinden werden nun auch die Mitglieder der Synodalverbandssynoden und der Gesamtsynode neu bestimmt.
Die Kirchenräte oder Presbyterien leiten die Gemeinden vor Ort. Sie sind unter anderem für Gebäude, Ländereien, Friedhöfe, Kindertagesstätten, Personal und Finanzen einer Kirchengemeinde zuständig. Sie entscheiden mit über die Schwerpunkte der Gemeindearbeit.
Quelle: ErK