Wichtige Marksteine
Reformierte im Spiegel der Zeit
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Geschichte der Gemeinden
Geschichte der Regionen
Geschichte der Kirchen
Biografien A bis Z
(1877-1942)
August Adolf Johannes Zauleck wurde am 9. August 1877 als ältestes der acht Kinder von Pfarrer Friedrich August Paul Zauleck und seiner Ehefrau Auguste Luise Henriette, geb. Duchstein in Bremen geboren. Nach der Reifeprüfung an einem Bremer Gymnasium 1897 studierte Zauleck erst klassische Philologie in Marburg, dann Theologie in Greifswald, Halle und Münster. Dabei prägte pietistische Theologie und Frömmigkeit den Studenten.
Nach dem theologischen Examen 1901 unterrichtete Zauleck zunächst als Hauslehrer auf dem Landgut Palwitz in Hinterpommern. 1902-1903 war er Lehrvikar in Werther bei Bielefeld und 1903-1907 Synodalvikar in Witten. Seine erste Pfarrstelle trat Johannes Zauleck 1907 in Weidenau/Sieg an. Dort hatte er Kontakt zu Arbeitervereinen und engagierte sich im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch. 1908 heiratete Zauleck die aus einer Wittener Kaufmannsfamilie stammende Elisabeth Spennemann, mit der er vier Kinder hatte.
1913 trat Zauleck eine Pfarrstelle in Bochum an, wo er sich verstärkt um die Jugendarbeit kümmerte, insbesondere in dem „Männer- und Jünglingsverein“ und dem Jugendverein „Wartburg“, für dessen Vereinsorgan Wartburg-Zeitung er die Schriftleitung übernahm. Außerdem gründete Zauleck eine eigene Zeitschrift: Mutiges Christentum. Auf dem „konservativen Bochumer Pflaster“ konnte Zauleck seine Vorstellungen von Kinder- und Jugendarbeit nicht verwirklichen. Er wollte in eine kleinere Stadt mit ähnlicher industrieller Struktur wechseln. 1920 wurde er in der reformierten Gemeinde in der Freiheit, Wetter als Pfarrer gewählt.
In Wetter rief Zauleck das Maitreffen für die evangelische Jugend und die „Wandervögel“ auf dem Harkortberg ins Leben. Die Jugendlichen hörten Ansprachen, wanderten tanzten, turnten, sangen und musizierten gemeinsam, ohne dabei zu rauchen und zu trinken, was die zeitgenössische Berichterstattung anerkennend bemerkte. Bei dem Jugendtreffen sollten, so Zauleck, „die subjektiven Stimmungen zurücktreten hinter sozialem Fühlen!“ Zauleck versuchte auch „Brücken zu schlagen“ zur sozialistischen Arbeiterjugend, die sich ebenfalls am 1. Mai traf. Die Treffen am 1. Mai waren für viele der kirchlich gebundenen Jugendlichen ein erster Kontakt mit der deutschen Jugendbewegung, dem „Wandervogel“.
1921 folgten 600 Jugendliche Zaulecks Aufruf, 1922 schon 2000. 1923 kam es zu einem Zwischenfall, der Zauleck tief erschütterte: kommunistische Jugendliche überfielen Teilnehmer des Treffens auf dem Harkortberg. Anfang der dreißiger Jahre rückten die Maitreffen von ihren ursprünglichen Zielen ab, auch Zauleck wandte sich anderen Aufgaben zu. 1933 übernahmen Nationalsozialisten die Organisation der Treffen im Sinne ihrer Ideologie.
Im „Treubund“, der evangelischen Jugendbewegung, gestaltete Zauleck eine Jugendarbeit, die sich für eine „bessere geschlechtliche Sittlichkeit“ einsetzte und deshalb gegen „Alkohol, Tabak und Kino-Unwesen“ richtete. Als christliche Wandervogelbewegung verstand Zauleck den „Treubund“, der – damals bahnbrechend – gemeinsame Vereinsstunden für Mädchen und Jungen anbot.
Neben der Jugendarbeit widmete Zauleck sich der Männerarbeit. 1922-1932 organisierte er zehn Männerfahrten, mit denen er überwiegend der kirchlichen Gemeinde ferner stehenden Arbeitern eine Urlaubsreise ermöglichte. 1934 wurden diese Reisen von den Nationalsozialisten verboten. Auf vielfältige Weise war Zauleck seelsorgerlich und diakonisch tätig, so errichtete er z.B. in der Zeit der hohen Arbeitslosigkeit in Wetter eine „Wärmestube“, in der sich jene, die nicht genug Geld für Kohlen hatten, aufwärmen und ihre Zeit mir Spiel und Gespräch verbringen konnten. Unter dem Namen „Volkshochschule“ baute Zauleck eine eigene kirchliche Bildungsarbeit auf.
Zaulecks schriftstellerische Tätigkeit war nicht begrenzt auf seine Monatszeitschrift „Mutiges Christentum“ und das Sonntagsblatt „Für unsere Kinder“, er veröffentlichte – wie schon sein Vater – beim Bertelsmann Verlag in Gütersloh mehrere Kirchenliederbücher sowie Erbauungsbücher für ältere Menschen, die in sehr hohen Auflagen erschienen. Ab 1938 wurde Zaulecks schriftstellerische Tätigkeit stark eingeschränkt. Als Schriftleiter im Nebenberuf durfte er nur noch die Zeitschriften „Für unsere Kinder“ und „Für alte Augen“ herausgeben. 1941 wurde der „Evangelische Gemeindebote“ verboten, etwas später auch das Kinderblatt und 1942 wegen angeblicher Papierknappheit die Herausgabe aller Schriften.
Zauleck, der Mitglied der Bekennenden Kirche war, nahm eine neutrale Haltung gegenüber dem nationalsozialistischen Staat ein, geriet aber in Konflikt mit der herrschenden Macht, u. a. auf Grund seines Bemühens „Brücken zu schlagen“ zur sozialistischen Jugend. Zauleck wurde von Mitglieder der Hitlerjugend auch tätlich angegriffen, als „politisierender Pfarrer“ verunglimpft und für einige Stunden festgenommen. Eine längere Verhaftung oder gar Abschiebung ins Konzentrationslager blieb ihm aber erspart. Das Ende der nationalsozialistischen Herrschaft erlebte Johannes Zauleck nicht mehr. Er starb 1942.
Literatur:
- Pfarrer Zauleck, der Seelsorger, Schriftsteller und Diakon. Eine biographische Skizze. Zum Download, siehe unten.
- Peter Friedemann, Johannes Zauleck. Ein Wächter und kein Anführer: im Kirchenkampf 1933-1942 (Bochum 14. Juli 1992). Zum Download, siehe unten.
Calvin und Zwingli
Zwinglianisches Gedankengut in der Theologie Calvins
Calvin hat den Zürcher Reformator Zwingli (1484-1531) nie persönlich kennengelernt. Als sich Calvin der Reformation anschloss, war Zwingli schon längst in der Schlacht bei Kappel gefallen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Zürcher Reformator für Calvin ohne Bedeutung geblieben wäre, wie immer wieder behauptet wird. Zwar berichtete Calvin 1556, daß ihn Luthers Polemik gegen die Schweizer Abendmahlslehre zu Beginn seiner reformatorischen Bemühungen (ca. 1532) von den Werken Zwinglis entfremdet habe und er lange Zeit von deren Lektüre Abstand nahm (vgl. CR 37 CO IX, 51). Doch schon in der Institutio von 1536 lässt sich ein Einfluss u.a. von Zwinglis „Commentarius de vera et falsa religione“ (1525) nachweisen. Außerdem ist sicher, dass Calvin weitere Schriften Zwinglis gekannt hat.
1540 gab er beispielsweise seinem Freund Pierre Viret Auskunft über Zwinglis Jesajakommentar von 1529 (vgl. CR 39 CO XI, 36). Und im September 1542 machte er in einem Brief an Viret folgende aufschlussreiche Mitteilung: „Hinsichtlich der Schriften Zwinglis überlasse ich es dir, nach deinem Ermessen zu urteilen. Denn ich habe nicht alles gelesen. Und vermutlich hat er gegen Ende [seines] Lebens zurückgenommen und verbessert, was anfangs unbesonnen herausgekommen war. Allerdings habe ich noch in Erinnerung, wie profan die Lehre von den Sakramenten in den früheren Schriften ist.“ (CR 39 CO XI, 438). Calvin gab hier zu erkennen, dass er mehrere der Schriften Zwinglis gelesen hat. Zwar kritisierte er dessen frühe Abendmahlslehre (OS I, 526-529), doch war er bereit, sich hinsichtlich der späteren Aussagen Zwinglis eines Besseren belehren zu lassen.
Besonders in den Verhandlungen mit Bullinger über den Consensus Tigurinus (1547-49) ließ er sich später weitgehend auf die Zürcher Abendmahlslehre ein. Calvins Kritik an der frühen Abendmahlslehre Zwinglis besagt also wenig über Zwinglis Bedeutung für Calvin.
Zwar wandte sich Calvin auch gegen Zwinglis „Lehre“ von der Seligkeit erwählter Heiden und gegen dessen deterministisch anmutende Prädestinationslehre. Doch solche Differenzen sollten nicht den Blick dafür verstellen, dass es zwischen Calvin und Zwingli zahlreiche Gemeinsamkeiten gab. Dies gilt vor allem für die Bundes- und Gesetzeslehre Calvins, was aber nicht auf einen unmittelbaren Einfluss Zwinglis zurückgehen muss. Denn zahlreiche der Weggefährten Calvins hatten Zwingli noch zu Lebzeiten erlebt und waren von ihm beeinflusst, so z.B. Grynäus, Farel, Capito, Bucer und Bullinger. Durch sie könnte Calvin auf indirektem Wege mit zwinglianischem Gedankengut vertraut geworden sein.
Literatur:
August Lang, Zwingli und Calvin, MWG 31, Bielefeld 1913
Fritz Blanke, Calvin's Urteile über Zwingli, in: Zwing. XI/2 (1959), 66-92
Béla v. Soós, Zwingli und Calvin, in: Zwing. VI/4 (1936), 306-327
© Dr. Achim Detmers